Unsere Praxis hat keine Kassenzulassung, d.h.  wenn Sie und Ihre Familie in einer gesetzlichen Krankenkassen versichert sind,  dann darf ich Sie auch behandeln und beraten, aber (zur Zeit) Ihre Krankenversicherungskarte nicht annehmen. Die Behandlungskosten,  sowie die Kosten für die von mir verschriebene n Medikamente usw. dürfen von Ihrer Kasse nicht ersetzt werden  (Ausnahme: es handelt sich um einen Notfall).

Ich biete allen gesetzlich Versicherten folgendes an:
Jeder neue Patient in der Praxis, der in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, erhält eine Erstberatung durch mich für 5.-€. In dieser Beratung kann ich individuell auf Ihre Situation zugeschnitten mit Ihnen besprechen, ob und auf welchem Weg ich Ihnen helfen kann.

Sollten Sie nach diesem Gespräch weitere Betreuung durch mich wünschen, werde ich mich in meiner Rechnung auf einen geringen Satz (1.15 bis 1.6-fach) der GoÄ (Gebührenordnung für Ärzte) beschränken.