Unsere Praxis hat keine Kassenzulassung, d.h.  wenn Sie und Ihre Familie in einer gesetzlichen Krankenkassen versichert sind,  dann darf ich Sie auch behandeln und beraten, aber (zur Zeit) Ihre Krankenversicherungskarte nicht annehmen. Die Behandlungskosten,  sowie die Kosten für die von mir verschriebene n Medikamente usw. dürfen von Ihrer Kasse nicht ersetzt werden  (Ausnahme: es handelt sich um einen Notfall).

Ich biete allen gesetzlich Versicherten folgendes an:
Jeder Patient in der Praxis, der in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, erhält die Betreuung durch mich per Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte GoÄ. Ich werde mich in meiner Rechnung auf einen geringen Satz (1.15 bis 1.6-fach) der GoÄ (Gebührenordnung für Ärzte) beschränken.